Kinderhort - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in den Kinderhort der Gemeinde Kiens  einzuschreiben.

Dienst aktiv

Themen
Kategorien

Für wen

Familien von Kindern im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren, die in der Gemeinde Kiens ansässig sind.

Beschreibung

Der Kinderhort ist ein Dienst mit dem Ziel die Familien zu unterstützen und eine harmonische Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu fördern.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte) verfügen.

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen.

Im Antrag sind wichtige Informationen über das Kind, wie Name, Geburtsdatum, Wohnort und die gewünschten Betreuungszeiten in der Kita anzugeben.

Weiters sind Angaben zu den Eltern wie Beruf, Arbeitszeiten, Familiensituation (z. B. verheiratet, alleinerziehend) wirtschaftliche Lage und Gesundheitszustand der Familie anzugeben. 


Was Sie erhalten

Die Bestätigung für die Teilnahme an der Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren.

Fristen und Fälligkeiten

„Einschreibung Kinderhort – Datum“: 
der Anmeldeservice für den Kinderhort ist jederzeit und ganzjährig aktiv/möglich
(eineAnmeldung ist frühestens mit dem Geburtsdatum möglich).
„Ergebnis des Antrags – Datum“: maximal 30 Tage Wartezeit ab Antragstellung –
erfolgt Benachrichtigung mittels e-mail über Annahme mit Aufnahmetermin oder Annahme mittels Warteliste oderAblehnung.

Alle eingehenden Anträge werden bei der Aktualisierung der Rangordnung im Mai und November chronologisch berücksichtigt. Die Familien auf der Rangliste werden nur dann kontaktiert, wenn durch den Rücktritt oder Verzicht anderer Familien, die bereits einen Platz erhalten haben, Plätze frei werden.




Kosten

Das Einreichen des Antrages ist kostenlos.

Preis: 0,90 € - 3,65 €/Std (Jahr 2025).

Es müssen mindestens 12Std./Woche gebucht werden.

Bei den Kosten für den Besuch des Kinderhorts wird auf den Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr.666/2019 verwiesen.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 14:02 Uhr