Leistbares Wohnen in St.Sigmund - Zone "Gisse" - Erstellung einer Rangordnung - Informationen im Bauamt der Gemeinde

Steigende Immobilienpreise, sowie anhaltend hohe Baukosten und Zinsen erschweren den Erwerb sowie den...

Veröffentlichungsdatum:

30.08.2024

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1 Minute

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Steigende Immobilienpreise, sowie anhaltend hohe Baukosten und Zinsen erschweren den Erwerb sowie den Bau eines Eigenheimes, weshalb neue Optionen der Wohnbaupolitik erforderlich sind. Eine dieser Optionen wurde mit dem neuen Landesraumordnungsgesetz in Form von Wohnungen mit Preisbindung geschaffen. Bei jeder größeren Bauleitplanänderung bzw. Ausweisung einer neuen Bauzone kann der Planungsmehrwert anstelle von einem geförderten Bauland in Form von Wohnungen mit Preisbindung entrichtet werden.

Der Vorteil liegt darin, dass nicht der Förderungsempfänger als Bauherr auftritt, sondern die Baufirma die Wohnungen errichtet und zum Fixpreis - ca. 20 - 25% günstiger als der Marktpreis - weiterverkauft. Außerdem besteht die Möglichkeit die Wohnungsgrößen an die Bedürfnisse der Antragsteller anzupassen.

Die Kriterien für die Berechtigung entsprechen jenen des geförderten Wohnbaus. Auch die Erstellung der Rangordnung sowie die Zuweisung der Wohnungen erfolgt wie beim geförderten Wohnbau.

Die Gemeinde Kiens ergreift mit der Bauleitplanänderung in der Zone „Gisse“/St. Sigmund diese neue Möglichkeit und schreibt dem Antragsteller entsprechend vor, den Planungsmehrwert in Form von Wohnungen mit Preisbindung zu entrichten. 

Alle interessierten und berechtigten Personen können sich in der Gemeinde für weitere Informationen sowie für eine Aufnahme in die Rangordnung melden.

Kontakt

Gemeindeausschuss

KIENER DORFWEG (KIENS) 4/C, 39030 KIENS

Bauamt

KIENER DORFWEG 4/C, 39030 Kiens+39 0474 862553info@gemeinde.kiens.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 30.08.2024, 10:12 Uhr

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